Es geht um Ihre Zukunft
Wie gut ist Ihr Unternehmen aufgestellt, um zukünftigen personellen Herausforderungen zu begegnen? Wo besteht Handlungsbedarf? Wie können Sie eine moderne, zukunftsfähige Personalpolitik für Ihr Unternehmen entwickeln? Welche konkreten Lösungen passen zu Ihnen? unternehmensWert:Mensch hilft Ihnen, diese Fragen zu beantworten.
Das bundesweite Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern gefördert:
Personalführung
Chancengleichheit & Diversity
Gesundheit
Wissen & Kompetenz
In diesen Bereichen erarbeiten professionelle Berater/innen gemeinsam mit der Unternehmensführung und Beschäftigten maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen für eine erfolgreiche Personalpolitik.
Ich bin als Prozessberater für die folgenden drei Handlungsfelder autorisiert:
- Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.
- Gesundheit: Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig sind, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Beschäftigte müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.
- Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Der digitale Strukturwandel erfordert zudem neue Kompetenzen und Qualifikationen. Dafür müssen Beschäftigte gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.
Welche Unternehmen werden gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR
- weniger als 250 Beschäftigte*
- mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit
- mind. zweijähriges Bestehen des Unternehmens
* In Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind nur Förderungen für Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern möglich. In diesen Bundesländern bieten folgende regionale Kooperationspartner vergleichbare Angebote.
Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten 80 Prozent Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung, Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten 50 Prozent. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.
Die Beratung kann maximal zehn Tage dauern und maximal 1.000 Euro netto pro Beratungstag kosten.
Ablauf in drei Schritten:
Der erste Schritt ist die Erstberatung in einer der bundesweit verfügbaren Erstberatungsstellen. Diese informieren Sie über die Förderkonditionen, prüfen die Förderfähigkeit, analysieren die Ausgangslage Ihres Unternehmens und den Bedarf. Anschließend wird eine konkrete Handlungsempfehlung erstellt und die notwendigen Handlungsschritte werden festgelegt.
Im zweiten Schritt erfolgt die Prozessberatung durch einen autorisierten Prozessberater Ihrer Wahl.
Dritter Schritt: Sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erörtern die Erstberatungsstelle, die Unternehmensführung und die Mitarbeitervertretung gemeinsam das Erreichte und besprechen, wie es weitergehen kann.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen und suche Ihnen die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Erstberatungsstelle heraus.